Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent; Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Der Einkommensbonus für Selbstnutzer wird neu dreistufig gestaffelt (bis 40 % bei niedrigem Einkommen, plus Familienzuschlag).
Gültig ab 21.07.2026 · Anträge mit TPB vom 08.07. waren bis 20.07.2026 nach alten Konditionen möglich
Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, der Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt. Im Gegenzug steigt der Förderhöchstbetrag für Wohngebäude einheitlich auf 150.000 € je Wohneinheit.
Gültig ab 21.07.2026
Der 5-Prozent-Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei Gebäudehüllen-Maßnahmen nur noch für den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 € förderfähiger Ausgaben gezahlt — nicht mehr ab dem ersten Euro.
Gültig ab 21.07.2026 · TPB vom 08.07. war bis 20.07.2026 nutzbar
Der BEG-Zuschuss für energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden entfällt ersatzlos.
Gültig ab 21.07.2026
Die Förderhöchstbeträge richten sich künftig gestaffelt nach Gebäudefläche (28.000 € bis 150 m², degressive Zuschläge je weiterem Quadratmeter) statt nach einem Pauschalbetrag.
Gültig ab 21.07.2026
Der 5-Prozent-Bonus für serielles Sanieren gilt künftig auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 EE — zuvor nur für EH 40 und 55.
Beantragung voraussichtlich ab Ende September 2026
Der Bund veröffentlichte die Eckpunkte der BEG-Reform; ab 09.07. lief eine technische Umstellungsphase ohne neue Bestätigungen (TPB/BzA). Anträge nach alten Konditionen mussten bis 20.07.2026 eingereicht sein.
Umstellungsphase 09.–20.07.2026 · neue Bedingungen ab 21.07.2026
Das neue Landesprogramm „IBB CO2-Sparende Gebäude" fördert die Modernisierung von Mietwohngebäuden (mind. 3 Wohneinheiten, älter als 20 Jahre) nicht mehr nach Effizienzhaus-Stufen, sondern nach tatsächlich erzielter CO2-Einsparung — zinsloses Darlehen, 119 Mio. €/Jahr.
Verwaltungsvorschrift seit 03.07.2026 in Kraft · Anträge bei der IBB seit 03.08.2026
Die Bundesstelle für Energieeffizienz hat Version 2.6 der iSFP-Druckapplikation freigegeben (u.a. mit integrierten EPBD-Anforderungen). Ab 01.09.2026 müssen alle individuellen Sanierungsfahrpläne damit erstellt werden.
Parallelbetrieb mit 2.5.10 bis 30.08.2026 · verpflichtend ab 01.09.2026
Für die 2026 überarbeitete Richtlinie zur Modernisierung von Sozialmietwohnraum gelten feste Anmeldetermine, zu denen Zinszuschuss-Anträge beim zuständigen Amt vorliegen müssen.
Anmeldetermine: 21.08.2026 und 20.11.2026
Das war der öffentliche Monats-Changelog.
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